Datenschutzgrundverordnung und EU-Auswirkungen

Datum des Artikels 10.04.2017

Datenschutzgrundverordnung der EU-Auswirkungen auf Betriebe- Veranstaltung der MIT Recklinghausen

 

Die Mittelstandsvereinigung des Kreises Recklinghausen informierte sich über die neue Datenschutzgrundverordnung.  Sie hörten dazu einen Vortrag von Prof Dr Latour. Er referierte an Hand der neuen Datenschutzgrundverordung über die Auswirkungen auf die kleinen und mittleren Betriebe. Die Mitgliedstaaten dürfen zukünftig keine nationale Rechtsvorschrift anwenden, die im Widerspruch zum EU-Recht steht. De neue Datenschutzverordnung gilt ab 25.5.2018.

Die neue Verordnung regelt unter anderem die Datenverarbeitung, aber vor allem die Rechte der betroffenen Personen und die Pflichten der Unternehmer und Selbständigen als Arbeitgeber. Das Recht auf Datenlöschung ist neu formuliert und wird in der Verordnung als Recht auf Vergessenwerden bezeichnet. Die Datenschutzverordnung gilt auch für Unternehmen, die außerhalb der Europäischen Union beheimatet sind und sich an EU-Bürger wenden.

In den hiesigen Unternehmen müssen deshalb in der Zukunft die Erweiterungen gegenüber dem Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) eingearbeitet werden. Das bedeutet einen enormen Bürokratismus der für den Mittelstand - was fast kaum lösbar ist. Werden die neuen Verordnungen nicht umgesetzt, drohen horrende Strafen in Höhe 20-40 Mill. oder 2-4 % des Jahresbruttoumsatzes. Die Mitglieder der Mittelstandsvereinigung bewerteten diese Datenschutzverordnung für ihre Betriebe sehr negativ. Es bedeutet einen weiteren zunehmenden Bürokratismus für die Unternehmen.