WDR TV Bericht zum Thema Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen

Datum des Artikels 22.11.2018

Kreisvorsitzender Torsten Jakob wurde vom WDR Lokal Sender befragt, welche unternehmerischen Gründe für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge stehen. In der Funktion als Mitglied des Landesvorstandes der MIT NRW wurde Torsten Jakob gefragt, wie man nun die sogenannte Hilfe zur Abschaffung durch den Antrag der SPD Landesfraktion zu diesem Thema sehe.

Auf Unterrnehmen mit Grundbesitz kommen nicht unerhebliche Kosten zu. Gewerbegrundstücke sind groß und die Straßenausbaukosten entsprechend höher.  Durch naturgemäß erhöhtem Schwerlastverkehr in Gewerbegebieten ist ein aufwendigerer statischer Aufbau nötigt als, z.B. bei Anliegerstraßen in Wohngebieten und somit auch teurer.  Zu einer Existensbedrohung für betroffene Unternehmen, kann dieses auch der Abbau von Arbeitsplätzen bedeuten", so Torsten Jakob.  

Zur Frage des SPD Fraktionsantrages erläuterte Torsten Jakob, "Oppositionsarbeit ist einfacher als Regierungsarbeit. Die SPD NRW hat die Umsetzung der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Ihrer Regierungszeit auf jeden Fall nicht hinbekommen. Showantrag hin oder her, die Frage steht im Raum warum MDL Andreas Becker, damals auch in der Regierungsverantwortung, unter anderem auch als verkehrspolitischer Sprecher der SPD, entweder keine Ideen hatte, oder sich nicht durchsetzen konnte. Die von der NRW Koalition CDU/FDP zur Zeit in Arbeit befindliche rechtsichere Lösung, findet dann mit der Zustimmung der SPD sicherlich einfacher Ihren Weg.

Doch gut geht vor schnell!

Nur klare Gesetze, ohne Sonderlösungen helfen den Kommunen in der Umsetzung und entlasten in den bisherigen bürokratischen Auflagen. Beim Bürger kommt die Entlastung nur an, wenn es wirklich eine Entlastung ohne Sonderlösungen und Schlupflöcher ist. Wer auch immer zuletzt der Initiator war, wichtig bleibt das Ergebnis, was Kommunen nicht zusätzlich finanziell belastet und betroffene Bürger entlastet.

Bis zur rechtskräftigen Entscheidung eines neuen Gesetzes gilt aber die bisherige Gesetzeslage", so Torsten Jakob.