
„Die durch die CDU durchgesetzte Neuregelung, durch die Unternehmen jetzt erst ab einer Größe von 20 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, ist eine große Erleichterung für den Mittelstand im Kreis Recklinghausen“, sagt Torsten Jakob, Kreisvorsitzender der MIT Recklinghausen.
Durch den Vorstoß der Christdemokraten konnte durchgesetzt werden, dass die schon lange vor der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestehende deutsche Sonderpflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für viele Mittelständler und Vereine jetzt abgeschafft wird. Zukünftig müssen Unternehmen oder Vereine erst dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn sich mindestens 20 Personen in der Organisation permanent mit der automatisierter Verarbeitung von Personendaten befassen. Die bisherige Grenze lag bei zehn Personen.
Jakob: „Aus unserer Sicht war es nicht zu vertreten, dass beispielsweise KFZ-Handwerksbetriebe, bei dem ein Dutzend Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit Kundendaten verarbeiten müssen, einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen mussten. Die nun erreichte Neuregelung schafft die teure und bürokratische Hürde endlich ab. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“
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